Urlaub in Cuxhaven  
Ferienwohnungen von Privat

Gästebeitrag (ehem. Kurbeitrag)

Der Rat der Stadt Cuxhaven hat auf seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 u. a. beschlossen, die Gästebeitragssätze für 2024 unverändert zu lassen.  

Links zur Stadt Cuxhaven: Satzung   Flyer

Jeder Unterkunftgeber ist verpflichtet, für die von ihm ausgestellten Gästekarten den Gästebeitrag zu errechnen, diesen vom Beitragspflichtigen einzuziehen und an die Stadt Cuxhaven abzuführen.

Der Beitrag berechnet sich ohne Ausnahme nach der Anzahl der Übernachtungen, die Höhe des Gästebeitrages ist nach Kurzone 1 und 2 sowie nach Saisonzeiten gestaffelt.

Kurzone 1:           Duhnen, Döse, Grimmershörn, Sahlenburg, Stickenbüttel
Saison A:             3,80 € pro Person und Übernachtung
Saison B:             3,00 € pro Person und Übernachtung
Jahreskurkarten kann man beantragen bei:    info@cuxhaven.de

Kurzone 2:           Übriges Stadtgebiet
Saison A:            3,00 € pro Person und Übernachtung
Saison B:            2,60 € pro Person und Übernachtung
Jahreskurkarten kann man beantragen bei:    info@cuxhaven.de

Vom Gästebeitrag befreit sind:

  • Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
  • Schwerbehinderte, die laut amtlichem Ausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 haben.
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (amtlicher Ausweis mit dem Merkzeichen „B“).
  • Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Schwiegerkinder von Personen mit Hauptwohnsitz in Cuxhaven, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.


Als Saison A gilt die Zeit vom 01.01.-07.01., 01.04.-31.10. und 25.12.-31.12., als Saison B gilt die übrige Zeit eines jeden Jahres. Die Übernachtung des Saisonwechsels ist jeweils der endenden Saison zuzurechnen.



Vom Gästebeitrag befreit sind:

  • alle Personen, die in der Stadt Cuxhaven eine Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes haben
  • Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
  • Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Schwiegerkinder von Personen mit Hauptwohnsitz in Cuxhaven, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (amtlicher Ausweis mit dem Merkzeichen „B“).
  • Schwerbehinderte, die laut amtlichem Ausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 haben.
  • Personen, die sich beruflich in Cuxhaven aufhalten
E-Mail
Anruf
Karte