Ab dem 01.01.2023 gilt die Fünfte Änderungssatzung vom 08.12.2022 zur Gästebeitragssatzung der Stadt Cuxhaven.
Links zur Stadt Cuxhaven: Satzung Flyer
Jeder Unterkunftgeber ist verpflichtet, für die von ihm ausgestellten Gästekarten den Gästebeitrag zu errechnen, diesen vom Beitragspflichtigen einzuziehen und an die Stadt Cuxhaven abzuführen.
Der Beitrag berechnet sich ohne Ausnahme nach der Anzahl der Übernachtungen, die Höhe des Gästebeitrages ist nach Kurzone 1 und 2 sowie nach Saisonzeiten gestaffelt.
Kurzone 1: Duhnen, Döse, Grimmershörn, Sahlenburg, Stickenbüttel
Saison A: 3,80 € pro Person und Übernachtung
Saison B: 3,00 € pro Person und Übernachtung
Jahreskurkarten kann man beantragen bei: info@cuxhaven.de
Kurzone 2: Übriges Stadtgebiet
Saison A: 3,00 € pro Person und Übernachtung
Saison B: 2,60 € pro Person und Übernachtung
Jahreskurkarten kann man beantragen bei: info@cuxhaven.de
Vom Gästebeitrag befreit sind:
Als Saison A gilt die Zeit vom 01.01.-07.01., 03.04.-16.04., 01.05.-31.10. und 23.12.-31.12., als Saison B gilt die übrige Zeit eines jeden Jahres. Die Übernachtung des Saisonwechsels ist jeweils der endenden Saison zuzurechnen.
Vom Gästebeitrag befreit sind: